Internes Meldesystem

INTERNES BENACHRICHTIGUNGSSYSTEM

Unser Unternehmen hat ein internes Whistleblowing-System eingerichtet und nimmt Meldungen gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern entgegen. Nachstehend finden Sie alle Meldekanäle sowie eine Beschreibung, wie Sie eine Meldung einreichen und deren Bearbeitungsstand verfolgen können. Sobald eine Meldung eingegangen ist, hat ausschließlich die dafür benannte Person Zugriff darauf. Alle übermittelten Informationen sind daher absolut sicher.

Die für den Empfang, die Untersuchung und die weitere Bearbeitung von Meldungen zuständige Person ist: Ing. Jan Kadlec, Tel.: +420 605 266 804, E-Mail: jan.kadlec@usspa.cz. Diese Kontaktdaten sind nicht für die Einreichung von Meldungen vorgesehen. Meldungen können über die unten aufgeführten Wege eingereicht werden.

MÖGLICHKEITEN ZUR EINREICHUNG EINER MITTEILUNG

Gemäß dem Gesetz sind Meldungen schriftlich, mündlich oder persönlich möglich. 


Der Hinweisgeber kann eine Meldung über das Online-Formular unter www.nntb.cz/c/buh9ebn0 oder auf der Website www.nntb.cz – über das Symbol „Meldung“ in der oberen Leiste unter „Meine Organisation“ – einreichen und dabei den Code zsvicdzbz7 eingeben. 


Die zuständige Person nimmt Meldungen auch mündlich im Rahmen eines persönlichen Gesprächs entgegen. Ein Termin kann per E-Mail an jan.kadlec@usspa.cz oder telefonisch unter +420 605 266 804 vereinbart werden. Dem Meldenden wird die Möglichkeit gegeben, die Meldung mündlich innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch 14 Tage nach dem Datum der Antragstellung, vorzunehmen.

WAS GILT ALS MITTEILUNG IM SINNE DES GESETZES?

Wenn Sie ein Verhalten melden, das:

  1. eine Straftat darstellt,
  2. eine Ordnungswidrigkeit darstellt, für die das Gesetz eine Geldbuße mit einer Obergrenze von mindestens 100.000 CZK vorsieht,
  3. gegen das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern verstößt oder
  4. gegen eine andere gesetzliche Vorschrift oder eine Verordnung der Europäischen Union in den im Gesetz genannten Bereichen (z. B. Finanzdienstleistungen, Körperschaftsteuer, Verbraucherschutz, Umweltschutz usw.) verstößt

DATENSCHUTZ

Die zuständige Person ist verpflichtet, eine elektronische Aufzeichnung der Einzelheiten der eingegangenen Meldungen zu führen und die über das interne Meldesystem eingereichten Meldungen zusammen mit allen Unterlagen, die sich auf die Meldung beziehen, für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Datum des Eingangs der Meldung aufzubewahren. Bei Meldungen, die über das interne Meldesystem eingereicht wurden, hat ausschließlich die benannte Person Zugriff auf die Aufzeichnungen, die mit der Meldung verbundenen Unterlagen und die aufbewahrten Meldungen.

EXTERNER BENACHRICHTIGUNGSKANAL

Sie können eine Meldung auch über das externe Meldesystem des Justizministeriums einreichen. Weitere Informationen, einschließlich des Meldeformulars, finden Sie unter: http://oznamovatel.justice.cz/